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Amtliche Bewertung

Amtlicher Wert
Der Amtliche Wert ist der Steuerwert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Besteuerung des Vermögens sowie bei der Erhebung der Liegenschaftssteuer durch die Gemeinde.

Jeder Amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen und/oder eine kostenpflichtige Kopie bezogen werden.

In der Märzsession 2017 hat der Grosse Rat eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 angeordnet (Art. 182 StG). Weitere Informatoinen zur AN20 erhalten Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung.


Eigenmietwert
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben vor, dass unter anderem Erträge (Einkommen) aus Vermögen zu versteuern seien, also auch ein Vermögensertrag aus Grundstücken.

Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden bzw. der Mieter als Miete bezahlen müssten 

 

Weitere Informationen zur Amtlichen Bewertung können Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung abrufen. 

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