Handlungsfähigkeitszeugnis
Ausstellen eines Handlungsfähigkeitszeugnisses durch die KESB
Seit 1. Juni 2016 liegt die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeits-zeugnissen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (gemäss Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz KESG, BSG 213.316). Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person.
Inhalt des Handlungsfähigkeitszeugnisses:
- Personalien (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum,
- Heimatort /Nationalität, Zivilstand, Adresse)
- Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde (Zuzugsdatum)
- zivilrechtliche Handlungsfähigkeit
Bestellvorgang Handlungsfähigkeitszeugnis ab 1. Juni 2016
- Persönliche Vorsprache am Schalter der KESB unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments
- Schriftliches Gesuch per Post oder per E-Mail an die KESB, inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bzw. Angabe der Personalien.
- Kosten: Fr. 20.00 bei Bezug am Schalter (Barzahlung) / Fr. 30.00 bei Zustellung per Post mit Rechnungsstellung
Weite Auskünfte erhalten Sie bei:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost
Schloss 9
3800 Interlaken
Telefon 031 635 22 25
E-Mail info.kesb-oo@jgk.be.ch
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr + 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr