Nicht metallhaltiges Sperrgut
Bereitstellung
nur bei den Containerstandorten
Sperrgut darf neben den Sammelcontainern nur am Morgen des Abfuhrtages bereitgestellt werden und darf nicht in die Sammelcontainer geworfen werden
Abfuhrtag
jeden Freitag
Gebührenpflichtige Sperrgutmarken
bis 30 kg / 1 Marke aufkleben
über 30 kg / 2 Marken aufkleben
Gebühren
Sammelstellen
Produkte
Sperrgut ohne Metallteile
maximal 50 kg (kein Elektroschrott usw.)
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Nicht metallhaltiges Sperrgut |