Spezialunterricht
Der Spezialunterricht richtet sich nach dem Grundsatz der integrativen Schule. SchülerInnen werden demzufolge grundsätzlich an ihrem Hauptschulungsort und möglichst in der Regelklasse unterrichtet.
Integrative Förderung (IF)
Ziel der integrativen Förderung IF ist es die Lehrpersonen bei der individuellen Förderung der SchülerInnen mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensweisen zu unterstützen und den SchülerInnen die nötige Förderung zukommen zu lassen. Der IF -Unterricht wird durch Lehrpersonen für Spezialunterricht (LfS) in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten durchgeführt. Der IF Unterricht findet während der Unterrichtszeit in der Klasse oder in Gruppen ausserhalb der Klasse statt.
Zweijährige Einschulung in der Regelklasse (ZE)
Kindern mit deutlichen Entwicklungsverzögerungen in einzelnen Teilbereichen kann mit der zweijährigen Einschulung ein angepasster Schuleinstieg ermöglicht werden. Das Pensum des ersten Schuljahres wird auf zwei Jahre verteilt.
Die zweijährige Einschulung erfolgt in der Regelklasse. Die SchülerInnen der ZE erhalten Kleingruppenlektionen in den Fächern Mathematik und Deutsch, die von der LfS unterrichtet werden.
Nach der zweijährigen Einschulung wird – sofern nicht andere Massnahmen angezeigt werden – das Kind in der 2. Regelklasse weiter geschult.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt die Schule Kinder und Jugendliche ohne oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Damit sollen die Betroffenen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.
Logopädie
Die Schule Ringgenberg bietet Logopädie vor Ort an. Die Logopädie unterstützt SchülerInnen mit Störungen und Auffälligkeiten in der Sprache.
Psychomotorik
Der Psychomotorikunterricht unterstützt SchülerInnen mit eingeschränktem Bewegungsverhalten.
Der Unterricht wird an der Fabrikstrasse in Interlaken beim Westbahnhof angeboten.
Begabtenförderung
Für besonders begabte SchülerInnen gibt es ein Angebot, das vom Spezialunterricht der Jungfrauregion (SJR) durchgeführt wird. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Beurteilung durch eine Fachstelle (Kantonale Erziehungsberatungsstelle).