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Gemeindeversammlung

Allgemeines:

Die Legislative, also die Stimme des Volkes, ist das höchste Organ einer Demokratie. In Ringgenberg können die Stimmberechtigten entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen.

Die Stimmberechtigten wählen an der Urne:

  • Gemeindepräsidium
  • Gemeindevizepräsidium
  • Gemeinderatsmitglieder
  • Bau- und Infrastrukturkommissionsmitglieder
  • Bildungskommissionsmitglieder

Alle übrigen Entscheide fällen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten liegen. In der Regel finden pro Jahr zwei (ca. Juni und ca. Dezember) Gemeindeversammlungen statt. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere, somit ausserordentliche, Gemeindeversammlungen einberufen.
 

Einladung/Information:

Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im amtlichen Anzeiger Interlaken sowie auf der Website der Einwohnergemeinde Ringgenberg.


Ablauf der Versammlung:

Die Gemeindeversammlung wird durch das Gemeindepräsidium geleitet. Dieses führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortvorsteher bzw. die zuständige Ressortvorsteherin. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Das Gemeindepräsidium erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel verlangen.


Rechtsmittel:

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Versammlungsleiter zu rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht.

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Ort

Frühjahr: Gemeindehaus Goldswil, Hauptstrasse 26, 3805 Goldswil / Altjahr: Burgseelihalle Ringgenberg, Strandbadweg 14, 3852 Ringgenberg (ohne Gewähr, je nach Traktanden usw. kann der Ort variieren)

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

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