Baugesuch Einfache Gesellschaft Roteflue
Baupublikation
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Roteflue, Geissgasse 3, 3800 Interlaken, vertreten durch Zumbühl Architektur, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun
Projektverfasserin: Zumbühl Architektur, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun
Bauvorhaben: Rückbau Gebäude Nrn. 38 und 38a; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit gedeckten Autoabstellplätzen im Erdgeschoss; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Hauptstrasse 38, Parzelle Nr. 569, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten: 2’633’550 / 1’171’813
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Übergangsbereich Dorfkernzone, Baugruppe C «Dorf Goldswil»
Naturgefahrengebiete: gelb
Ausnahmen / Hinweise: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) und Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
Auflage- und Einsprachefrist: 28. April 2025
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli