Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug. Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig, z.B. Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter, Künstler, Sportler oder Referenten, Organe juristischer Personen sowie Empfänger von Vorsorgeleistungen.
Die Quellensteuer tritt an Stelle der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Sie wird vom Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.
Die Registerführung der quellensteuerpflichtigen Personen (qsP) ist Sache der Gemeinden. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Quellensteuer, ist alleiniger Ansprechpartner der SSL und für die Veranlagung der Quellensteuern zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.taxme.ch.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Quellensteuer 2023.pdf (PDF, 108.41 kB) | Download | 0 | Merkblatt Quellensteuer 2023.pdf |
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